Mit dem Krankenhaus­zukunftsfonds erhöhen Sie Ihre IT- Sicherheit den Patientenschutz

Unsere Mitarbeiter sind entsprechend vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zertifiziert um Feststellungen zu treffen.

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Finanzielle Förderung für Krankenhäuser

Die hochwertige und moderne Gesundheitsversorgung von Patienten spielt in den Krankenhäusern eine große Rolle.

Mit dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) sollen notwendige Investitionen zur Modernisierung von Notfallkapazitäten, Erweiterung der Digitalisierung und Beratung und Erhöhung der IT- und Cybersicherheit gefördert werden.

Patienten im Krankenhaus schützen - Fördermittel beantragen

Das Fördervolumen des Bundes im Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) beträgt 3 Mrd. Euro, das der Länder insgesamt 1,3 Mrd. Euro.

Gemäß des novellierten § 14a des Krankenhaus­finanzierungsgesetzes sind mindestens 15 Prozent der gewährten Fördermittel für Maßnahmen zur Verbesserung der Informationssicherheit zu verwenden.

Spätestens ab dem Jahr 2025 werden bei nicht ausreichender Digitalisierung / Absicherung 2 Prozent der DRG-Erlöse gekappt.

Es wird daher im Gesetzesbeschluss empfohlen, ein Informationssicherheits- ­Managementsystem (ISMS) in Anlehnung an den ISMS Standard ISO 27001 und dem „branchenspezifischen Sicherheitsstandard für die Gesundheitsversorgung im Krankenhaus (B3S)“ zu implementieren.

Die Mittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz sind begrenzt und es dauert einige Zeit für die Antragsbearbeitung und Bewilligung des Zuschusses. In Anbetracht der recht knapp bemessenen Zeitschiene in Bezug auf die Umsetzung ist daher etwas Eile geboten.

Unsere Mitarbeiter sind entsprechend vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zertifiziert, Feststellungen zu treffen, ob die informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen der Gewährung von Fördermitteln nach § 19 I S. 1 Nr. 2-6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetz erfüllen.

Fördermittel beantragen

Im Krankenhauszukunftsfonds sollen Projekte gefördert werden, die auf eine „digitale Infrastruktur zur besseren internen und sektorenübergreifenden Versorgung“ abzielen.

Dazu zählen etwa die Einrichtung von Portalen für ein digitales Aufnahme- und Entlassmanagement, Systeme zum elektronischen Medikationsmanagement oder Projekte zum Aufbau einrichtungs- und trägerübergreifender IT-Strukturen.

Zudem sollen IT- und Cybersicherheit verbessert und Notaufnahmen räumlich und technisch aufgerüstet werden.

Die nach § 14a Krankenhausgesetz (KHG) förderfähigen Vorhaben werden in § 19 der durch das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) ergänzenden Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (Verordnung zur Verwaltung des Strukturfonds im Krankenhausbereich (Krankenhausstrukturfonds-Verordnung – KHSFV) nach 11 Sachverhalten differenziert.

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Förderfähige Massnahmen zur Modernisierung und Digitalisierung von Kliniken

  • Ausstattung der Notaufnahme eines Krankenhauses

  • die Einrichtung von Patientenportalen

  • die Einrichtung einer durchgehenden, strukturierten elektronischen Dokumentation von Pflege- und Behandlungsleistungen

  • die Einrichtung teil- oder vollautomatisierter klinischer Entscheidungs- unterstützungssysteme,

  • die Einrichtung eines durchgehenden digitalen Medikationsmanagements

  • die Einrichtung eines krankenhausinternen digitalen Prozesses zur Anforderung von Leistungen

  • Bereitstellung von sicheren Systemen, die IT-Infrastrukturen über ein Servernetz zur Verfügung stellen, ohne dass diese auf dem lokalen Server installiert sind (Cloud-Computing-Systeme)

  • die Einführung und Weiterentwicklung eines onlinebasierten Versorgungsnachweissystems für Betten zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Krankenhäusern und anderen Versorgungsbereichen,

  • die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer, kommunikationstechnischer und robotikbasierter Anlagen, Systeme oder Verfahren oder räumlicher Maßnahmen

  • die Beschaffung, Errichtung, Erweiterung oder Entwicklung informationstechnischer oder kommunikationstechnischer Anlagen, Systeme oder Verfahren

  • Vorhaben zur Anpassung von Patientenzimmern