Experten zum juristischen Datenschutz und IT-Sicherheit unter einem Dach
Profitieren Sie von fundierter Expertise – vereint aus Recht, Technik und Praxis.
Datenschutzbeauftragter/ Datenschutzberater (w/m/d) zum nächstmöglichen Zeitpunkt in Voll- oder Teilzeit gesucht
Die DSO Datenschutz Osnabrück GmbH unterstützt Unternehmen bundesweit dabei, sich rechtssicher im Datenschutz aufzustellen und zugleich durch gezielte IT-Risikoanalysen Gefahren für die IT-Sicherheit frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.
Geben Sie sich nicht mit Standard-Lösungen zufrieden – beim Datenschutz (DSGVO) und der IT-Sicherheit geht es um weit mehr als nur gesetzliche Pflichten – sie sind auch direkt mit Ihren betrieblichen Zielen und Ihrer wirtschaftlichen Effizienz verbunden. Es geht um die langfristige Absicherung Ihres Unternehmens, den Schutz sensibler Informationen und das Vertrauen Ihrer Kunden, Partner und Mitarbeitenden.
Wir bringen aktuelles Fachwissen, fundierte rechtliche Rahmenbedingungen und praxiserprobte Lösungen, angepasst an Ihre Branche zusammen.
Von Anfang an legen wir großen Wert auf Transparenz in Leistung und Kosten. Deshalb ist unsere Beratung modular aufgebaut: Abgestimmt auf Ihren individuellen Bedarf, haben wir unsere Leistungen in verschiedene Module aufgeteilt, die sich optimal ergänzen.
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Klare Antworten, kurze Wege – wir sind schnell für Sie da, wenn es zählt.
Ob KMU, kirchliche- oder medizinische Einrichtung: Unsere Erfahrung passt sich Ihrer Branche an.
Keine versteckten Kosten – Sie wissen von Anfang an, womit Sie rechnen können.
Unternehmen sind mit dem Inkrafttreten der DSGVO beim Datenschutz besonders in der Pflicht. Die Datenschutzgrundverordnung und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geben umfangreiche Regeln vor. Auch die Kunden achten immer genauer darauf, wie mit ihren Daten umgegangen wird.
Die gesetzliche Vorgabe der EU-Datenschutzgrundverordnung besagt, dass jedes Unternehmen, unabhängig von seiner Größe, bestimmte Maßnahmen zum Schutz personenbezogener Daten treffen muss.
Werden mehr als neunzehn Mitarbeiter beschäftigt, die mit solchen personenbezogenen Daten arbeiten, muss darüber hinaus ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden.
Werden besonders sensible Daten verarbeitet, so ist für die Verarbeitung eine Datenschutzfolgenabschätzung (DFA) erforderlich. Der Datenschutzbeauftragte unterstützt bei der Risikobewertung solcher Verfahren.
In Unternehmen, die keine besonders sensiblen Daten verarbeiten, ist erst ab zwanzig Personen, die mit personenbezogenen Daten in Kontakt kommen, ein Datenschutzbeauftragter zu bestellen. Sind es weniger, trägt der Verantwortliche das gesamte Risiko.
Das bedeutet, dass ein solches Unternehmen zwar nicht verpflichtet ist, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen, aber dennoch die einschlägigen Vorschriften des Datenschutzgesetzes umsetzen muss.
Tut es das nicht, drohen empfindliche Geldbußen. Eine noch schlimmere Folge ist jedoch der erhebliche Imageschaden, den das Unternehmen damit zwangsläufig erleidet.
Im Zentrum der IT-Sicherheit steht die Informationssicherheit. Mit welchen organisatorischen und technischen Maßnahmen und mit welchem gerechtfertigten Aufwand sie zu erreichen ist, ermitteln wir im Rahmen des IT-Risikomanagements.
Wir schaffen Durchblick im Unternehmen, damit Außenstehende Ihre Geschäftsprozesse nicht einfach durchschauen.
So stellen wir Transparenz über mögliche Gefahrenquellen für Ihre IT-Anwendungen und -Systeme her. Durch unsere strukturierte IT-Risikoanalyse erkennen Sie frühzeitig Schwachstellen in Ihrer digitalen Infrastruktur.
Eine Kosten-Nutzen-Kalkulation gibt Ihnen schon im Vorfeld Aufschluss über den Mehrwert unserer IT-Sicherheitsleistungen.
Mit Know-how und Ideenreichtum entwickeln wir individuelle Sicherheitskonzepte, implementieren verbesserte Sicherheitsstandards und konstruieren so das richtige Sicherheitsnetz für Sie.
Investieren Sie schnell und einfach in eine sichere Zukunft. Die Authentizität und Integrität Ihrer Systeme und Daten ist mit uns auch auf lange Sicht gewährleistet.
Als Betreiber kritischer Infrastrukturen (KRITIS) im Sinne der BSI-KritisV gelten Versorgungs-Dienstleistungen für die Allgemeinheit, deren Ausfall oder Störung zu erheblichen Engpässen führen könnten oder die öffentliche Sicherheit gefährden würden. Unternehmen gelten in der Regel als kritische Infrastrukturen, wenn sie mehr als 500.000 Personen versorgen. Es wurden aber auch teilweise Bemessungsgrößen gewählt. Beispielsweise müssen Kliniken ab einer vollstationären Fallzahl von 30.000 pro Jahr ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen an diesem Standard ausrichten müssen.
Wenn Ihr Unternehmen als kritische Infrastruktur gilt, sind Sie verpflichtet die jeweiligen branchenspezifische Sicherheitsstandards (B3S) einzuhalten und dieses nachweisen zu können. Dies sollte optimaler Weise durch die Bestellung eines qualifizierten Informationssicherheitsbeauftragten (ISB) und die Implementierung eines Informationssicherheits- Managementsystems (ISMS) – wie z.B. ISO 27001 oder IT-Grundschutz – geschehen.
Im Rahmen des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG) stellt der Bund ab dem 1. Januar 2021 3 Milliarden Euro und die Länder 1,3 Milliarden Euro bereit. Krankenhäuser können so Mittel zur Modernisierung von Notfallkapazitäten, Erweiterung der Digitalisierung, Beratung und Erhöhung der IT-Sicherheit beantragen. Wir gehören zu den berechtigten Dienstleistern und unsere Mitarbeiter sind entsprechend zertifiziert eine Beratung durchzuführen.
Unsere Kompetenz für Ihre Sicherheit
Setzen Sie bei Ihrem Datenschutz und Ihrer IT-Sicherheit auf Know-how, Kompetenz und Erfahrung.
DSO bietet Ihnen beste Qualität und Zuverlässigkeit.
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